Ihr Partner für individuellen Ofenbau
Nichts ist unmöglich – Erfahren Sie von uns, was Sie tun können, um Ihr Zuhause noch gemütlicher zu machen. Neubau, Umbau, Nachrüstung, neue Ofeneinsätze, Heizen mit Wassertechnik – Lassen Sie sich persönlich beraten.
>> Änderungen für alte Kaminöfen ab 1. Januar 2025. Kurz erklärt
Alle, die mit einer älteren Ofenanlage heizen, die die neuen Grenzwerte nicht einhält, müssen handeln. Ab 1. Januar 2025 treten die Fristen der geltenden Bundes-Immissionsschutzverordnung (1. BImSchV) in Kraft. Die Anlagen dürfen dann bestimmte Grenzwerte nicht überschreiten. Wir informiren und beraten Sie über mögliche Nachrüstungen.
Bisher eingebaute Kamin- und Holzöfen dürfen ab 2025 nur noch 0,15 Gramm Staub und 4 Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstoßen. Die niedrigeren Grenzwerte sollen die Luft sauberer machen. Jeder Ofenbesitzer sollte rechtzeitig seine Anlage überprüfen lassen um festzustellen ob zum Stichtag 31.12.2024 etwas an Ihrem Ofen geändert werden muss.
Ihr Schornsteinfeger stuft Ihre Anlage ein und wir beraten Sie über weitere Maßnahmen. Wenn Ihr Ofen mehr als 0,15 Gramm Staub und vier Gramm Kohlenmonoxid pro Kubikmeter Abgas ausstösst, darf die Anlagen ab 01.01.2025 nicht mehr betrieben werden. Möglich ist eine Umrüstung Ihrer Anlage mit einem neuen Heizeinsatz. Sollte dies nicht möglich sein, versuchen wir für Sie eine andere Lösung zu finden. Eine neue und effizientere Anlage ist oft wirtschaftlicher und nachhaltiger und Sie können bis zu einem Drittel Brennstoff sparen.
Bei der Verbrennung von Holz wird viel Energie freigesetzt, die zum Teil in einem Wärmespeicher gesammelt und zeitversetzt abgegeben werden kann. Als Speicher dienen keramische Züge oder auch ein Wasserspeicher als sogenannter Pufferspeicher. Hierzu muss der Ofen über einen Wasserwärmetauscher verfügen.
Dieser Einsatz mit Wassertechnik gibt während des Betriebes direkt Wärme an den Aufstellraum ab und speichert zusätzlich Energie z.B. in einem Speicher. Erst wenn sie nicht mehr ausreicht, den Energiebedarf des Raumes zu decken, muss eine Zentralheizung einspringen. Mit optimal abgestimmten Komponenten
lässt die Feuerstätte sich einfach in jedes Regelungskonzept einbinden.
Als Hybridsystem kann diese erneuerbare Wärmeerzeugung über feste Biomasse CO2-neutral die Deckungslücke einer Solaranlage im Winter ergänzen und die fossile Wärmeerzeugung über Öl-oder Gasheizung entlasten.
Bild: LEDA Werk
Damit Sie langfristig Freude an einer wasserführenden Feuerstätte haben, ist es sinnvoll, im Vorfeld ein paar Überlegungen anzustellen, die das Gerät und dessen Nutzung betreffen:
1. Wie will ich heizen?
Besonders effektiv arbeitet die Feuerstätte mit Wassertechnik dann, wenn die Möglichkeit besteht, einige Stunden ohne Unterbrechung konsequent zu heizen. Deshalb sollten Sie sich vorab über folgende Aspekte Gedanken machen:
– Kann und will ich jeden Tag heizen?
– Wann und wie lange will ich Feuer machen? (Wie viele Stunden am Tag?)
2. Welches Gerät brauche ich?
Sie als Kunde haben dabei die Qual der Wahl abhängig von Budget, Platz und gewünschter Optik – da ist für jeden etwas dabei:
– Kachelofen (individuell gestaltete Anlage, größte technische Vielfältigkeit)
– Heizkamin (individuell gestaltete Anlage mit grösster Feuersicht)
– Kaminofen (platzsparend, freistehend)
3. Wie viel Wärme brauche ich?
Wärme brauche ich für die Gebäudebeheizung und die Brauchwassererwärmung. Dieser Wärmebedarf (= Heizlast) wird optimalerweise genau berechnet. (Beispiele: Heizlastberechnung nach DIN EN 12831, EnEV-Ausweis, Dimensionierungsvorgabe von Architekten Bauplaner für Heizungsbau).
Liegt Keine Berechnung vor, kann man allerdings die Heizlast wie folgt auch abschätzen:
Gesantwohnfläche (qn) x Haustyp (W) = Heizlast (Watt), zum Beispiel:
– Passivhaus = 10-20 Watt/qm
– EnEV-Haus = 30 Watt/qm
– Modernes Haus H. Wärmeschutzverordnung 95 = 50 Watt/qm
– Älteres Haus = 100 Watt/qm
– Schlecht gedämmter Altbau = 150 Watt/qm
4. Wie viel Leistung benötige ich für die Brauchwassererwärmung?
Neben der Gebäudeerwärmung muss in der Regel auch Brauchwasser (für Bad und Küche) erwärmt werden, dessen benötigte Leistung und von der Personenzahl abhangt.
Personenzahl im Haushalt x 0,5 kW* = benötigte Brauchwasserleistung
5. Wie viel Leistung benötige ich also insgesamt?
Wärmebedarf fürs Gebände (kW) + Brauchwasserleistung (kW) = Gesamtenergiebedarf (kW)
*bei 6 Stunden Heizbetrieb/Tag und 70| Brauchwasserbedarf/Person/Tag und einer Brauchwassertemperatur von bis zu 50°C, in entsprechendem Brauchwasserspeicher.
Quelle/Bildquelle: LEDA Werk
© Alle Rechte vorbehalten
Kachelofenbau Meyer GmbH & Co. KG
32676 Lügde, Müernstr. 13
>> Impressum
>> Datenchutz